Apparative Kosmetik: Diese Regeln der NiSV gelten

Slider-Element

Kosmetik_NiSV
iStock-GregorBister

NiSVApparative Kosmetik: Diese Regeln der NiSV gelten

Bayreuth/Oberfranken. Die  NiSV („Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“) regelt unter anderem wie Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, mit denen zum Beispiel kosmetische oder sonstige nicht-medizinische Behandlungen durchgeführt werden, gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden dürfen.  "Was in der NiSV sehr technisch und formal ausgedrückt ist, bedeutet nichts anderes, als dass Kosmetikerinnen und Kosmetiker sich darum kümmern müssen, ob sie ihre Geräte weiter betreiben dürfen und können", erklärt Sandra Wolf, die an der Handwerkskammer für Oberfranken Ausbildungsmeisterin im Friseurhandwerk ist." Und sie müssen wissen, welche Behandlungen damit noch erlaubt sind." Die HWK hat daher bereits eine Informationsveranstaltung (online) angeboten, bei denen  die Details der NiSV geklärt werden, welche Geräte darunter fallen und welche Folgen die Regelungen für den betrieblichen Alltag zum Beispiel eines Kosmetiksalons haben. Bei Bedarf werden weitere Schulungen angeboten.

Zur NiSV und einigen Auswirkungen:

  • Viele Geräte, die unter die NiSV fallen, müssen bereits seit April 2021 bei der Gewerbeaufsicht angemeldet sein. Dazu zählen die meisten 
    • Ultraschallgeräte
    • Lasergeräte
    • IPL-Geräte
    • Hochfrequenzgeräte
    • Niederfrequenzgeräte
    • Gleichstromgeräte
    • Magnetfeldgeräte.
  • Für den weiteren Betrieb der Anlagen ist ab spätestens 31.12.2022 zudem ein entsprechender Fachkundenachweis nötig. Die Frist wurde bereits verlängert!
  • Folgende Anwendungen dürfen seit 31.12.2020 nur noch von Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Weiter- oder Fortbildung durchgeführt werden:
    • Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup
    • Behandlung von Gefäßveränderungen
    • Behandlung pigmentierter Hautveränderungen
    • Ablative Laseranwendungen
    • Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird
    • Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, wie beispielsweise die Fettgewebereduktion
Hinweis:

Wir möchten Ihnen guten Service bieten. Daher ist es für uns wichtig zu wissen, ob Sie an einer wohnortnahen Fachkundes-Schulung zur NiSV Interesse haben. Zielgruppen sind Kosmetikerinnen und Kosmetiker, Nagelstudios und Friseurbetriebe, die apparative Behandlungen anbieten. Wenn Sie Interesse an dieser Fachkunde-Schulung haben, sprechen Sie mit den genannten Ansprechpartnern.



Bayreuth, 18. November 2021



 Ansprechpartner/innen

für fachliche Fragen:

Sandra Wolf

Ausbildungsmeisterin

Tel. 0921 910-292

Fax 0921 910-290

sandra.wolf--at--hwk-oberfranken.de

Andreas Kätzel, M.Eng.

Beauftragter für Innovation und Technologie

Tel. 0921 910-332

Fax 0921 910-45332

andreas.kaetzel--at--hwk-oberfranken.de

für die Kommunikation:

Michaela Heimpel

Abteilungsleiterin

Tel. 0921 910-166

Fax 0921 910-45166

michaela.heimpel--at--hwk-oberfranken.de