Apparative Kosmetik: Diese Regeln der NiSV gelten | Zur Webseitenansicht
 
   
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Apparative Kosmetik: Diese Regeln der NiSV gelten
Handwerkskammer bietet Informationsveranstaltung (online) für Kosmetik- und Friseurbetriebe
 
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 Sehr geehrte Damen und Herren,

nutzen Sie apparative Kosmetik? Haben Sie ein Ultraschallgerät, ein Lasergerät, ein ILP-Gerät oder Anlagen mit ähnlichem Profil im Einsatz? Falls ja, sollten Sie die Bestimmungen der NiSV kennen und einhalten!


Denn der Gesetzgeber hat Betrieben mit der „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)“ bei der apparativen Kosmetik strenge Grenzen gesetzt.


Wir möchten Sie mit den für Sie maßgeblichen Regelungen der NiSV vertraut machen und laden Sie daher zu einer online abgehaltenen Informationsveranstaltung ein.


Diese bieten wir zu zwei Terminen an:

Montag, 6. Dezember, und

Mittwoch, 8. Dezember 2021,

jeweils 16.30 Uhr.


Die Anmeldung zu der kostenlosen Info-Veranstaltung und Details zu den Inhalten finden Sie unter www.hwk-oberfranken.de/NiSV


Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 
 
 
 
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